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ARBÖ Sicherheitspunkte

Liebe Motorsportfreunde!
BITTE ! Beachten sie das SicherheitsprogrammEs freut mich. wenn auch heuer wieder viele großartige Motorrad Veranstaltungen ganz im Zeichen der "Sicherheit" stattfinden.
Wir vom ARBÖ plädieren auf defensives, vorausschauendes, Risiko freies Fahren, wobei ein einwandfreier "Technischer" Zustand Ihres Fahrzeuges mit eine wichtige Voraussetzung ist. Eine große Aufmerksamkeit, sollten Sie Ihrer körperlichen Fitness widmen, denn Motorradfahren ist Schwerstsport: durch gezieltes Aufbautraining, erhöhen Sie Ihre Fahrsicherheit.
Leider bin ich seit einem schweren Motorradunfall im August 2000 im Rollstuhl; durfte aber wieder zurück ins Leben. Deswegen liegt mir Ihre Sicherheit und Gesundheit sehr am Herzen, und ich habe dafür ein eigenes 5-Punkte-Sicherheitsprogramm entworfen, das schon viele Motorrad Bikerfans begeistert anwenden.

1. Sturzhelm der passt!
Prüfkriterium - darf sich nicht mit beiden Händen von hinten her abziehen lassen !
2. Rückenprotektor groß Carbon!
zusätzlich unter der Lederbekleidung - ein Muss! für jeden!
(jetzt NEU...über der Schutzkleidung Motoairbag...
siehe eigener HINWEIS Artikel !!!)
3. Fahrsicherheitstrainingskurse!
wird auch vom ARBÖ mit angeboten - informieren Sie sich!
4. Volle Ausrüstung!
auch bei kürzesten Strecken wie 200 Meter und diversen Besorgungsfahrten!
5. Beziehungen!
Autofahrer, Motorradfahrer und Exekutive verbessern ein Miteinander, ein Füreinander!


In diesem Sinne und mit meinem Slogan,

Viele REDEN davon - Wir TUN es!

wünsche ich ihnen ALLEN, eine erholsame, unfallfreie Motorradsaison für das laufende Jahr 2022!

Ihr
Franz Untertroger

ARBÖ TIROL - Vorstand Lienz


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...bei dieser Aktion, wird auch...
...unser Hilfsprojekt NEUBEGINN unterstützt...DANKE !
Fest für Biker, Oldtimerfreunde und Jedermann
in Sachsenburg, Kaernten
Programm:

Freitag 9.06.2006
Begrüssung durch den Bürgermeister
ab 12:00 Uhr Verkauf von Gebrauchtteilen und Zubehör/ Taetowierer/ Airbrusher/ usw. Ab 20:30 Uhr Liverockmusik Red Ocean und Talking Rats
Samstag 10.06.2006
Abstimmung des Publikums
über die 3 schönsten Bikes und Oldtimer
Gebrauchtteile- und Zubehörverkauf
14:00 Uhr Biker und Oldtimerausfahrt zum Weissensee (österr. hoechstgelegener Gebirgssee) 18:00 Uhr Prämierung der schönsten Bikes und Oldtimer auf dem Marktplatz 20:00 Uhr Live-Bands on Stage Rhythmics und Jam-Trax
Sonntag 11.06.2006
Gemütlicher Ausklang beim Frühschoppen im Schwimmbad

mehr infos
unter Link
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Jetzt...NEU...
Airbag-Schutzweste für Motorrad- und Quad Fahrer!!!

Der MOTOAIRBAG aus Italien ist die europaweit erste Airbag-Schutzweste für das Motorrad mit CE-Prüfzeichen. Die in den Größen XS bis XXL in den Farben rot und schwarz erhältliche Weste wird über der Motorradjacke oder der Lederkombi getragen und lässt sich mittels integrierter Verstellriemen individuell an den Fahrer anpassen.
Das Auslösespiralkabel wird einfach mit dem im Lieferumfang enthaltenen Riemen an der Sitzbank befestigt.
Die komplette Wirbelssäule wird wesentlich besser als durch herkömmliche Schaumstoff- oder Hartschalenprotektoren vor Aufprallverletzungen geschützt.
Wie das Demonstrationsvideo zeigt, löst der Airbag so schnell aus, dass er bereits komplett aufgeblasen ist, bevor der Fahrer aufprallt (basierend auf der mittleren Auslösezeit von 80ms und einer Geschwindigkeit von 50km/h), im Gegensatz zu allen bislang erhältlichen Konkurrenzprodukten. Nach dem Aufblasen sind Wirbelsäule und Schulterblätter mit einer ca. 50mm dicken Hochdruckschicht geschützt.
Nachdem der Airbag ausgelöst wurde, ist er mit wenigen Handgriffen wieder einsatzbereit, die dazu notwendige Ersatzpatrone wird mitgeliefert und kann jederzeit nachbestellt werden.

aus ARBÖ Freie Fahrt Nr. 5-6 2005 Motorrad
Infos: www.mobil-tech.de





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Warnwestenpflicht
ARBÖ-Verkehrsjuristin Dr. Barbara Auracher-Jäger
mit den wichtigsten Infos im Überblick
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Der Countdown läuft:
Am ersten Mai 2005, trat in Österreich
die sogenannte Warnwestenpflicht in Kraft.. Die Lenker mehrspuriger Fahrzeuge müssen ab diesem Zeitpunkt eine Warnweste mit im Auto haben und sie in den vorgeschriebenen Fällen auch anziehen. Betroffen sind in- und ausländische Autofahrer. Wer beides nicht tut, muss mit einer Geldstrafe von 14 Euro rechnen , informiert die ARBÖ-Verkehrsjuristin Dr. Barbara Auracher-Jäger.

Das Erfreuliche:36 Prozent haben sich gleich mit mehreren Warnwesten eingedeckt und kommen damit den Empfehlungen der ARBÖ-Verkehrsexperten nach, auch für die Mitfahrenden die rettende Schutzkleidung bereit zu halten. Weitere 48 Prozent haben sich vorschriftgemäß eine einzige Warnweste fürs Auto besorgt.
Ein kleiner Wermutstropfen: 38 Prozent der Autofahrer in Besitz einer Warnweste haben diese im Kofferraum verstaut. Sie halten sich nicht am die Empfehlungen der Verkehrsexperten, die reflektierende Schutzkleidung griffbereit im Fahrgastraum bereit zu halten.
Seit der ARBÖ gemeinsam mit der Österreich Werbung eine internationale Informations- Kampagne über die neue Warnwestenpflicht gestartet hat, reißen die Fragen zu diesem Thema nicht ab. ARBÖ-Verkehrsjuristin Dr. Barbara Auracher-Jäger hat die Antworten auf die häufigsten Fragen übersichtlich zusammengestellt.
1. Wer genau muss die Warnweste anziehen?
Nur der Lenker oder alle Insassen?
Rein vom Gesetz her muss sie nur der Lenker in ganz bestimmten Fällen anziehen. Auch ausländische Fahrzeuglenker sind davon betroffen. Pro Fahrzeug ist eine Warnkleidung mitzuführen Der ARBÖ-Tipp: Es schadet sicher nicht, Warnwesten auch für die Mitfahrenden bereitzuhalten. Im Fall des Falles ist es ja wichtig, dass auch die Mitfahrenden durch die Warnweste sichtbar bleiben!.
2. Wann genau muss man die Warnweste tragen?
Unterschiedlich, je nachdem ob man auf Freilandstrassen oder Autobahnen fährt.
* Auf Freilandstraßen: beim Aufstellen des Pannendreiecks, d.h. Fahrzeug kommt zum Stillstand - auf einer unübersichtlichen Straßenstelle
- bei durch Witterung bedingter schlechter Sicht
- bei Dämmerung oder Dunkelheit

* Auf Autobahnen und Autostraßen:
- Immer, wenn der Lenker sich außerhalb des Fahrzeuges auf der Richtungsfahrbahn aufhält (Anhaltung wegen eines Gebrechens oder dergleichen). Also auch ,wenn man sich- aus welchen Gründen auch immer - auf dem Pannenstreifen bewegt. - Keine Warnweste anziehen muss man auf Autobahnparkplätzen. ARBÖ-Tipp: Immer dann tragen, wenn man sich "sichtbar" machen und sich schützen will.
3. Müssen auch Mopedfahrer, Biker oder Radfahrer
Warnwesten mit sich führen und tragen?
Nein, die Warnwestenpflicht gilt nur für mehrspurige Fahrzeuge!
4. Gilt die Warnwestenpflicht auch für Traktoren?
Nur dann, wenn die Bauartgeschwindigkeit des Traktors mehr als 10 km/h beträgt.
5. Kann man sich drauf verlassen, dass im
Mietauto ohnehin eine Warnweste dabei ist?
Nein. Das Gesetz macht ja die Lenker und nicht die Inhaber eines Fahrzeugs für die Warnweste verantwortlich. Leider wurde für Mietwagen keine Extrabestimmung festgelegt, wie sie sich der ARBÖ gewünscht hat. Daher gilt leider: Wenn die Warnweste in einem Mietauto fehlt, muss der Lenker, spricht der Mieter eines Fahrzeugs, Strafe zahlen.
6. Müssen alle Insassen eines Busses eine Warnweste tragen?
Nein, nur der Lenker. Es schadet aber nicht, für den Fall des Falles genug Warnwesten freiwillig mitzuführen, damit helfende Insassen auch geschützt sind.
7. Wie hoch sind die Strafen?
Wer keine Warnweste im Auto mit hat, riskiert ein Organstrafmandat von 14 Euro, weil er die Mitnahmeverpflichtung nicht erfüllt hat.. Wer in den vorgeschriebenen Fällen keine Warnweste anzieht, zahlt ebenfalls 14 Euro. ( die Doppelbestrafung! wurde aufgehoben, Verkehrsminister)
Falls die Situation so gefährlich ist, dass man mit einem Organstrafmandat nicht davon kommt, sondern Strafanzeige erstattet wird, reicht der gesetzliche Strafrahmen bis zu EUR 2.180,--
8. Muss die Warnweste rot sein?
Nein, sie kann auch gelb oder orange sein.
9. Wie kann ich prüfen,
dass ich die richtige Warnweste habe?
Das ist für Laien unmöglich. Man muss aber drauf achten, dass am Etikett, das innerhalb der Warnweste angebracht ist, folgendes steht: EN 471. Das bedeutet, dass die Jacke der vorgeschriebenen EU-Norm entspricht. Wer beim ARBÖ kauft, kriegt die richtige Warnweste.
10. Wo kann man die Warnwesten kaufen?
Bei allen 100 Dienststellen des ARBÖ, also in allen 94 Prüfzentren (siehe Adressen im Internet unter www.arboe.at/kontakt/ARBÖ-Dienststellen), in allen vier Fahrsicherheitszentren des ARBÖ (Wien-Aspern, Steiermark-Ludersdorf, Salzburg-Straßwalchen, Kärnten-Arnoldstein), bei der ARBÖ-Tankstelle in Villach und im Generalsekretariat des ARBÖ in der Mariahilferstraße 180, Wien 1150. Der ARBÖ-Vorteil für Mitglieder: für Mitglieder kostet die Warnweste beim ARBÖ 2,90 Euro, für Nicht-Mitglieder 3,90 Euro Man erhält die Warnwesten auch an Tankstellen und in diversen Kaufhäusern.
11. Was ist der Unterschied zu Italien?
In Italien gibt es nur eine Tragepflicht und keine Mitnahmepflicht. Bestraft wird daher nur, wer die Warnweste in den vorgeschriebenen Fällen nicht trägt.

Warnweste für Italien und Spanien!

Wer dieses Jahr seinen Urlaub mit dem Auto in Italien oder Spanien verbringen will, muss eine gelbe oder rote Warnweste für Fahrer und Beifahrer dabei haben, die der EU-Norm EN 471 entspricht.
Diese Weste muss der Fahrer und/oder der Beifahrer immer tragen, wenn man bei einer Panne das Fahrzeug verlässt. Diese Regel gilt außerhalb geschlossener Ortschaften, sowie nachts und bei schlechter Sicht. Sollte man keine Weste mit sich führen, kann dies in Italien seit April zu einer Strafe von bis zu 138 € führen. In Spanien tritt diese Regelung ab dem 24. Juli in Kraft. Wer danach keine Warnweste dabei hat, zahlt bis zu 91 € Strafe.




VORMERKSYSTEM: Alle Informationen
Umstrittener "Punkteführerschein" greift nur,
wenn ausreichend kontrolliert wird
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"Mit 1. Juli 2005 trat in Österreich das neue "Vormerksystem" in Kraft.
Dieses neue Gesetzeswerk kann aber nur greifen, wenn gleichzeitig ausreichend kontrolliert wird", bekräftigt ARBÖ-Verkehrsjuristin Dr. Barbara Auracher-Jäger.
Das neue Vormerksystem ist nicht unkompliziert und in weiten Kreisen der Bevölkerung noch nicht bekannt, muss der ARBÖ aufgrund zahlreicher Anrufe und Anfragen feststellen.

Im Prinzip funktioniert das neue Vormerksystem so:
Wer ein sogenanntes "Vormerkdelikt" begeht, bekommt eine Vormerkung. Dieses wird dem Lenker schriftlich mitgeteilt und ins örtliche Führerscheinregister eingetragen. Wer innerhalb von zwei Jahren ein zweites Mal ein Vormerkdelikt begeht, muss entweder ein Fahrsicherheits-Training, eine Nachschulung, eine Perfektionsfahrt oder Erste-Hilfe-Kurse machen, je nachdem um welches Delikt es sich handelt. Wer innerhalb dieser zwei Jahre ein drittes Mal beim Verstoß gegen ein Vormerkdelikt erwischt wird, dem wird der Führerschein drei Monate lang entzogen. Dagegen wird eine Vormerkung nach zwei Jahren automatisch gelöscht, wenn sich die betreffenden Autofahrer kein weiteres Vormerkdelikt zu Schulden kommen lassen.

Was ein "Vormerkdelikt" ist, wurde im Gesetz genau festgelegt.
Es handelt sich um folgende 13 Delikte:


Vormerkdelikt Geldstrafen
Übertretung der 0,5 Promille-Grenze
Geldstrafe: € 218,-- - € 3.633,--
Übertretung 0,1 Promille-Grenze bei C-Lenkern
Geldstrafe: € 36,-- - € 3.633,--
Übertretung 0,1 Promille-Grenze bei D-Lenkern
Geldstrafe: € 363,-- - € 3.633,--
Gefährdung von Fußgängern, die Schutzwege vorschriftsmäßig benützen
Geldstrafe: € 72,-- - € 2.180,--
Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes von 0,2 bis 0,39 Sekunden, wenn Übertretung mit technischen Hilfsmitteln festgestellt
Geldstrafe: € 72,-- - € 2.180,--
Vorrangverletzung durch Nichtbeachtung einer Stoptafel, wenn dadurch andere Fahrzeuglenker zu unvermitteltem Bremsen oder zum Ablenken ihrer Fahrzeuge genötigt werden
Geldstrafe: € 72,-- - € 2.180,--
Vorrangverletzung durch Nichtbeachtung einer roten Ampel, wenn dadurch andere Fahrzeuglenker, für die eine grüne Ampel gilt, zu unvermitteltem Bremsen oder zum Ablenken ihrer Fahrzeuge genötigt werden
Geldstrafe: € 72,-- - € 2.180,--
Befahren des Pannenstreifens durch mehrspurige Kraftfahrzeuge, wenn damit eine Behinderung von Einsatzfahrzeugen, Fahrzeugen des Straßendienstes, der Straßenaufsicht oder des Pannendienstes verbunden ist
Geldstrafe: € 72,-- - € 2.180,--
Übertretung des Fahrverbots für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern in Tunnelanlagen
Geldstrafe: € 72,-- - € 2.180,--
Übertretungen der Verordnung über Beschränkungen für Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln
Geldstrafe: € 72,-- - € 2.180,--
Nichtbeachtung des Rotlichtes bei Bahnübergängen und Umfahrung des bereits geschlossenen Schranken
Geldstrafe: € 72,-- - € 2.180,--
Lenken eines Fahrzeuges, dessen technischer Zustand oder dessen nicht entsprechend gesicherte Ladung eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt, sofern dieses dem Lenker vor Fahrantritt hätte auffallen müssen
Geldstrafe: bis € 2.180,--
Übertretung der Vorschriften über Kindersicherung
Geldstrafe: bis € 2.180,--

Autolenker, die ihre Kinder nicht richtig angurten,
bekommen ebenso eine Vormerkung wie Autofahrer, die eine Alkoholisierung zwischen 0,5 und 0,8 Promille aufweisen.
Anmerkung:
zehn der dreizehn Vormerkdelikte betreffen alle Autofahrer, während drei Delikte auf LKW- und Busfahrer (C- und D-Lenker) und Lenker betreffen, die mit Gefahrengut unterwegs sind.

Doch eine Vormerkung hat noch weitere Auswirkungen: Autofahrern, die eine Vormerkung eingetragen haben, wird der Führerschein um zwei Wochen länger entzogen, wenn ein sogenanntes "Entzugsdelikt" begangen wurde. Diese Vormerkung ist künftig nicht mehr zu berücksichtigen. Das sind insgesamt sieben Delikte, bei denen heute schon der Führerschein eine gewisse Zeit lang entzogen wird. Es handelt sich um:

Entzugsdelikt Rechtslage
Lenken oder Inbetriebnahme von Kfz mit einem Alkoholgehalt von 0,8 bis weniger als 1,2 Promille oder durch Suchtmittel beeinträchtigter Zustand
Geldstrafe: € 581 - € 3.633
Entzug: 4 Wochen
Lenken oder Inbetriebnehmen von Kraftfahrzeugen mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,2 bis weniger als 1,6 Promille
Geldstrafe: € 872 - € 4.360
Entzug mind. 3 Monate und Nachschulung
Lenken oder Inbetriebnehmen von Kraftfahrzeugen mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,6 Promille oder mehr oder Verweigerung der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt
Geldstrafe: € 1.162 - € 5.813
Entzug mind. 4 Monate + Amtsarzt + Nachschulung
Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit um mehr als
40 km/h innerhalb des Ortsgebiets oder 50 km/h außerhalb des Ortsgebietes
Geldstrafe: bis € 726
Entzug: 2 Wochen
Fahren gegen die Fahrtrichtung, Umkehren, Rückwärtsfahren, Halten oder Parken auf dem Fahrstreifen einer Autobahn
Geldstrafe: € 36 - € 2.180
Entzug mind. 3 Monate
(Bei Fahren gegen die Fahrtrichtung)
Lenken eines Kfz unter besonders gefährlichen Verhältnissen (insbesondere erhebliche Überschreitungen der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit vor Schulen, Kindergärten, Schutzwegen oder Radfahrerüberfahrten, Übertreten von Überholverboten bei besonders schlechten oder bei weitem nicht ausreichenden Sichtverhältnissen
Geldstrafe: € 36 - € 2.180
Entzug mind. 3 Monate
Unterlassen, nach einem durch das Lenken eines Kraftfahr- zeuges selbst verursachten Verkehrsunfall, bei dem eine Person verletzt wurde, sofort anzuhalten oder erforderliche Hilfe zu leisten oder herbeizuholen
Geldstrafe: € 36 - € 2.180
Entzug mind. 3 Monate

Wer eine Vormerkung hat und mit ein Promille hinter dem Steuer erwischt wird, verliert den Führerschein sechs Wochen lang. Zum derzeitigen Entzug von vier Wochen kommen zwei weitere Entzugswochen wegen der Vormerkung hinzu. Für Fahrer, die keine Vormerkung haben, bleiben die bisherigen Entzugsdelikte hingegen unverändert: Fährt ein Lenker beispielsweise mit einem Promille oder mit 90 km/h durch das Ortsgebiet (also mit 40 km/h über dem Limit von 50 km/h), kommt es zwar zu einem Entzug der Lenkberechtigung, im Vormerksystem wird er aber nicht erfasst.

Wer gleichzeitig ein Vormerk- und ein Entzugsdelikt begeht - etwa sein Kind ohne Kindersitz mitführt und mit 0,8 Promille unterwegs ist - bekommt eine Vormerkung und verliert für sechs Wochen den Führerschein

Achtung:
Mit Einführung des neuen Vormerksystem sind die sogenannten "Kurzentzüge" bei Alkoholisierung zwischen 0,5 und 0,8 Promille weggefallen. Wer bisher zwei Mal innerhalb eines Jahres mit so einer Alkoholisierung erwischt wurde, bekam für mindestens drei Wochen (beim dritten und vierten Mal binnen eines Jahres waren es vier Wochen bzw. drei Monate) den Führerschein entzogen.

Dasselbe gilt für das Lenken eines Fahrzeuges in schlechtem technischen Zustand:
dafür gibt es künftig eine Vormerkung statt - wie bisher - einen Führerscheinentzug von mindestens drei Monaten.

Eine wichtige Zusatzinformation:
Die Eintragung einer Vormerkung und Verhängung einer Maßnahme oder der Entzug der Lenkberechtigung erfolgt erst nach Rechtskraft des gerichtlichen oder des Verwaltungsstrafverfahrens, gilt aber ab dem Zeitpunkt der Deliktssetzung. Der Lenker muss über die Eintragung und die sich möglicherweise daraus ergebenden Folgen im erstinstanzlichen Strafbescheid informiert werden. Erfolgt ein Entzug der Lenkberechtigung, sind die der Entziehung zugrundeliegenden Vormerkungen nicht mehr zu berücksichtigen.

Dauer der Vormerkung

Für jedes Vormerkdelikt gibt es einen eigenen zweijährigen Beobachtungszeitraum, der auch dann abläuft, wenn in der Zwischenzeit ein neues Vormerkdelikt gesetzt wird. Nach Ablauf von zwei Jahren wird eine Vormerkung im örtlichen Führerscheinregister gelöscht. Wird nach einer dritten Vormerkung die Lenkberechtigung für drei Monate entzogen, gilt die vierte Vormerkung wieder als erstmalige Vormerkung.

Strafhöhen bei Vormerkdelikten

Mit einer gleichzeitig vorgesehenen Novelle der StVO wird der Strafrahmen für "Behinderung am Schutzweg", "Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes", Überfahren "Stoptafel" und "Rotlicht", "Befahren des Pannenstreifens" und "Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um mehr als 40 bzw. 50 km/h" auf 72,- bis 2.180,- Euro erhöht.



Die häufigsten Fragen zum Vormerksystem

Das am 1. Juli 2005 in Kraft tretende neue "Vormerksystem"
ist vielen Autofahrern noch ein Buch mit sieben Rätseln, zeigen die vielen Anrufer beim ARBÖ.
"Aus diesem Grund gibt ARBÖ-Verkehrsjuristin Dr. Barbara Auracher-Jäger Antworten auf die zehn häufigsten Fragen: "Nur wenn die Autofahrer die neuen Vorschriften kennen, kann die gewünschte präventive Wirkung erzielt werden."

1. Gibt es eine Vormerkung für falsches Parken?
Nein, im Gesetz sind ganz genau dreizehn Delikte aufgezählt, neun davon führen bei PKW-Fahrern zu einer Vormerkung : bei einem Alkoholisierungsgrad zwischen 0,5 und 0,79 Promille, beim Nichtbeachten von Stopptafeln und Rotlicht, bei Gefährdung der Fußgänger auf Schutzwegen, beim Nicht-Sichern der Kinder im Auto, beim Befahren des Pannenstreifens, wenn man nicht genügend Sicherheitsabstand hält, geschlossene Eisenbahnschranken umfährt und mit einem Fahrzeug in schlechtem technischen Zustand fährt.

2. Gibt es eine Vormerkung fürs Nicht-Angurten?
Nein. Nur wenn die Kinder nicht richtig gesichert sind - also keinen eigenen Kindersitz oder Kindersitzkissen haben - kommt es zu einer Vormerkung. Für Erwachsene, die nicht angegurtet sind, bleibt alles beim Alten, also beim Organmandat von 35 Euro.

3. Wird man wegen Telefonierens ohne Freisprechanlage "vorgemerkt"?
Nein, auch hier bleibt alles beim Alten, also bei einem Organmandat von 25 Euro.

4. Was droht mir, wenn ich einmal vorgemerkt bin?
Wenn ich innerhalb von zwei Jahren ein zweites Mal Vormerkdelikts ertappt werde, muss ich eine Maßnahme absolvieren, also entweder eine Nachschulung besuchen, einen Fahrsicherheitskurs oder eine Perfektionsfahrt machen oder an einem Erste Hilfe Kurse teilnehmen. Selbstverständlich muss ich diese "Maßnahme" aus meiner eigenen Tasche zahlen. Passiert mir ein drittes Delikt in zwei Jahren, ist der Führerschein für drei Monate weg. Eine zusätzliche Verschärfung: für andere Delikte, für die mir auch heute schon der Führerschein entzogen wird (also z.B. wenn ich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 40 km/h im Ortsgebiet überschreite), verlängert sich die Entzugszeit um zwei Wochen!

5. Was passiert, wenn ich zwei Vormerk-Delikte begehe? Bekomme ich dann gleich eine zweite Vormerkung und damit Maßnahmen aufgebrummt?
Es wird nur einmal vorgemerkt, aber es kommt auch zur Verhängung einer Maßnahme.

6. Wie erfahre ich, dass ich vorgemerkt bin?
Mit der verhängten Strafe wird mir mitgeteilt, dass nun eine Vormerkung vorliegt und welche Folgen an die weitere Begehung eines Vormerkdeliktes geknüpft sind.

7. Kann ich gegen die verhängte Strafe Beschwerde einlegen?
Ja, gegen eine Strafverfügung kann innerhalb von 2 Wochen Einspruch erhoben werden. Wird kein Einspruch erhoben oder diesem nicht stattgegeben, erwächst die verhängte Strafe in Rechtskraft. Erst dann erfolgt die Eintragung einer Vormerkung.

8.Wo wird meine Vormerkung gespeichert?
Im örtlichen Führerscheinregister. Im Normalfall also bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. der Bundespolizeidirektion.

9. Muss ich mich nach zwei Jahren drum kümmern, dass die Vormerkung gelöscht wird?
Nein, das passiert automatisch.

10. Gibt es Änderungen beim bisherigen Führerscheinentzug?
Ja, bei der leichten Alkoholisierung (0,5 bis 0,8) und beim Fahren mit einem Fahrzeug in technisch schlechtem Zustand. Bisher wurde einem drei Wochen lang der Führerschein entzogen ,wenn man zweimal innerhalb eines Jahres mit einem Alkoholisierungsgrad von 0,5-0,79 Promille erwischt wurde. Künftig bekommt man beim ersten Mal eine Vormerkung und beim zweiten Mal eine Maßnahme. Wer mit einem Fahrzeuge in schlechtem Zustand unterwegs war, wurde drei Monate lang den Führerschein entzogen. Jetzt bekommt man dafür nur eine Vormerkung. Erst wenn man zum dritten Mal innerhalb von zwei Jahren damit erwischt wird, ist der Führerschein für drei Monate weg.


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ACHTUNG!
FAHREN MIT LICHT AM TAG!
br> In Österreich für mehrspurige KFZ...
ab 1.Jänner 2008! wurde aufgehoben !!!
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In Tschechien, Slowakei, und Slowenien
muss man weiterhin ÜBERALL !
in Ungarn und in Italien
nur AUSSERHALB des Ortsgebietes, auch Tagsüber mit Licht
unterwegs sein.
Bei Missachtung drohen Strafen von 19 bis 40 EURO
****
fahren mit Abblendlicht, oder spezielles Tagfahrlicht Pflicht!
wer ohne Licht erwischt wird, zahlt !
wer angezeigt, eine Anonymverfügung zugesendet bekommt
bezahlt sogar voraussichtlich 40-60 EURO
....also nicht vergessen, Licht einschalten !

fu 2008
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Freie Fahrt für neuen Führerschein...

Brüssel. Die EU-Verkehrsminister haben gestern offiziell Grünes Licht für einen einheitlichen Plastikführerschein gegeben. Er soll ab 2012 die rund 110 verschiedenen Modelle ablösen, die derzeit in Umlauf sind.

Brüssel gewährt eine lange Schonfrist,,,
während der nostalgische Bürger an ihren alten Fähigkeitsnachweisen festhalten dürfen. Erst 2032 führt kein Weg an der Plastikkarte vorbei. Sie werde einen Beitrag für Verkehrssicherheit und Betrugsbekämpfung leisten, sagte Verkehrsminister Hubert Gorbach gestern. Die neuen Führerscheine werden ein Ablaufdatum haben: Vorgesehen ist eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Die EU-Staaten können sie aber auf 15 Jahre ausdehnen. Es steht den EU-Ländern auch frei, vor der Erneuerung der Fahrberechtigung eine ärztliche Untersuchung zu verlangen. Gorbach hat das für Österreich weitgehend ausgeschlossen. Pkw- und Motorradlenker müssen lediglich eine neue Karte beantragen. Nur Lkw- und Buslenker müssen verpflichtend alle fünf Jahre zum Gesundheits-Check.

Deutschland und Polen hatten die Einführung eines EU-Führerscheins jahrelang blockiert. Hauptargument dafür waren die Kosten. Hierzulande sind für den Umstieg auf eine Plastikkarte derzeit 45 Euro zu zahlen.
apa/sb


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